Infoveranstaltung

Intrahandelsstatistik (Intrastat): Die Erfassung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs

IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim
Kostenlose Veranstaltung - virtuell

23.04.2026  Digitale Veranstaltung

Details

Beschreibung:

Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von Intrastat-Meldungen verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden.

 

Die Intrahandelsstatistik (Intrastat) erfasst Warentransaktionen innerhalb des EU-Binnenmarkts und ist eine in allen Mitgliedsstaaten vorgeschriebene Meldepflicht. Deutsche Unternehmen müssen eine Intrastat-Meldung beim Statistischen Bundesamt abgeben, wenn sie mit ihren Ver- oder Einkäufen von Gemeinschaftsware innerhalb der EU einen bestimmten Umsatz erreichen. Das Webinar vermittelt die nötigen Grundlagen für eine korrekte Abgabe der Intrastat-Meldung und geht auf relevante Besonderheiten ein.

- Meldepflicht und Schwellenwerte

- Erforderliche Informationen: Warenpositionen, Menge, Wert der Waren, Versand- und Bestimmungsort

- Zeitplan und Fristen

- Elektronische Meldung

- Zusammenarbeit mit Zoll und Steuerberatern

- Besonderheiten: Bedeutung des Transaktionswertes in der Intrastat-Meldung, Bußgelder und Sanktionen sowie Compliance-Verpflichtungen

Veranstalter:

  • IHK Regensburg

Ansprechpartner

  • Kerstin Ptak
    Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
    IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
    ptak@regensburg.ihk.de