Infoveranstaltung

Fokus Zoll: Praxisbeispiele und Fallstricke der US-Re-Exportkontrolle

Regensburg, Deutschland

15.06.2026  Digitale Veranstaltung

Details

Beschreibung:

Die US-(Re-)Exportkontrollvorschriften gelten weltweit und betreffen auch deutsche Unternehmen, wenn sie US-Güter, -Software oder -Technologie nutzen. Verstöße sind strafbar – selbst dann, wenn der Export gar nicht aus den USA erfolgt.

 

Die US-(Re-)Exportkontrollvorschriften gelten extraterritorial und damit weltweit – unter bestimmten Bedingungen also auch für deutsche Unternehmen. Wer US-Güter, -Software oder -Technologie nutzt, verarbeitet oder weitergibt, muss wissen, ob und wie die US-Regularien greifen. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen – selbst dann, wenn der Export gar nicht aus den USA erfolgt.

 

• Wann US-(Re-)Exportkontrolle relevant wird – auch ohne direkten US-Bezug

• Die wichtigsten Begriffe in der Praxis: „Deemed Export“, „Reexport“, „US Person“, „EAR99“ & Co.

• Typische Fallstricke und wie Sie diese vermeiden

• Tipps zur Klassifizierung und Lizenzprüfung

• Compliance-Strategien für deutsche Unternehmen

Veranstalter:

  • IHK Regensburg

Ansprechpartner

  • Kerstin Ptak
    Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
    IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
    ptak@regensburg.ihk.de