Als Aussteller des Bayernstandes können Sie Corona-bedingt kostenfrei zurücktreten und erhalten Ihren bereits bezahlten Beteiligungspreis für das Standpaket zurück.
Risikominimierung Bayernstände 2023
Dies gilt bei nachfolgenden Corona-bedingten Fällen:
- Die Messe wird vom Veranstalter abgesagt.
- Die Messe wird vom Veranstalter verschoben und Sie möchten nicht am neuen Termin teilnehmen.
- Die Messe findet digital statt und eine virtuelle Teilnahme kommt für Sie nicht in Frage.
- Eine Einreise ist auf Grund von Reisebeschränkungen nicht möglich.
Ein Rücktritt aus sonstigen (unternehmensinternen) Gründen ist bis zur Zulassung für den Bayernstand – vorher erfolgt eine verbindliche schriftliche Abfrage – kostenfrei möglich. Danach gelten die ATBs – Allgemeine Teilnahmebedingungen für Bayerische Messebeteiligungen (8.4).
Was bedeutet das für Sie?
Sie können sich schon jetzt für eine Messeteilnahme entscheiden und, sollte es zu Corona-bedingten Änderungen kommen, greifen unsere kulanten Rücktrittsregelungen.
Hinweis für die Erstattung des Beteiligungspreises
Wenn die oben genannten Rücktrittsregeln erfüllt sind, erhalten Sie die Kosten für den bei uns gebuchten Messestand inklusive der Anmeldegebühr des Veranstalters zurück. Weitere Kosten im Zusammenhang mit der Messe wie z.B. Zusatzausstattung für Ihren Messestand, Grafikkosten, Transport- oder Reisekosten können von uns leider nicht übernommen werden.
Wenn durch Einreisebeschränkungen eine persönliche Präsenz auf einer Auslandsmesse nicht möglich ist: Welche Alternativen gibt es?
In diesem Fall können Sie sich am Bayerischen Gemeinschaftsstand durch einen Vertreter bzw. externen Dienstleister vertreten lassen. Bei Bedarf kümmern wir uns um eine Vertretung, z.B. durch die Bayerische Repräsentanz. Und bei Bedarf unterstützen wir Sie bei alternativen Möglichkeiten, z.B. bei einer Präsentation im Rahmen eines alternativen, virtuellen Programmes.