Neuer Länderleitfaden Spanien für Handwerksbetriebe

11.12.2012

Bayern Handwerk International hat Handwerksbetriebe, die in Spanien vorübergehend tätig sein wollen, einen neuen Länderleitfaden herausgegeben.

Auf dem spanischen Markt haben vor allem Handwerker sehr gute Chancen, die Leistungen anbieten, mit denen sie einzigartig oder nahezu konkurrenzlos sind. Dazu gehören Elektroinstallateure mit Spezialwissen, Handwerksbetriebe mit Erfahrungen in der Verarbeitung besonderer Materialien, etwa von Bronze oder Dachdeckerfirmen, die sich auf hochwertige Techniken spezialisiert haben, wie beim Flachdachbau.
Der vom Enterprise Europe Network der EU-Kommission geförderte Leitfaden gibt einen Überblick darüber, was ein bayerischer Handwerksbetrieb bei Lieferungen und der Erbringung von Leistungen in Spanien hinsichtlich gewerbe-, bau- und sicherheitsrechtlichen sowie arbeits-, aufenthalts- und steuerrechtlichen Regeln zu beachten hat.

Typische Fragestellungen zur Vorbereitung einer vorübergehenden Auslandstätigkeit sind:

  • Was ist bei einer Mitarbeiterentsendung zu beachten?
  • Welche Handwerkstätigkeiten sind in Spanien reguliert?
  • Wann sind in Spanien welche Steuern zu entrichten?
  • Was ist bei der Vertragsgestaltung mit spanischen Geschäftspartnern zu beachten?

Der knapp 80 Seiten starke Leitfaden „Rechtliche und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit in Spanien“ wurde von der EU-Kommission gefördert und kann unter Angabe der Zustelladresse als Druckausgabe unter <link http: external-link-new-window>info@bh-international.de kostenfrei angefordert werden. Jedes weitere Exemplar kostet 10 € zzgl. Porto und gesetzlicher Mwst.

Kontakt:

Günter Wagner
Bayern Handwerk International GmbH
Tel.: 0911 586856-13
Fax: 0911 586856-60
E-Mail: g.wagner@bh-international.de
<link http: www.bh-international.de>www.bh-international.de

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