Der neue Zollkodex der Union: Infoveranstaltung der Spitzenverbände mit dem Bundesfinanzministerium

25.08.2015

Das heute geltende EU-Zollrecht soll seit langem modernisiert werden. Bereits 2008 ist der sogenannte Modernisierte Zollkodex in Kraft getreten, der aber nie in der Praxis anwendbar war und am 09.10.2013 durch den Zollkodex der Union (UZK) ersetzt wurde. Der neue UZK soll nun ab 01.05.2016 vollständig Anwendung finden. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen (delegierter Rechtsakt und Durchführungsrechtsakt) befinden sich noch in der Beratung und sollen spätestens im September 2015 fertiggestellt sein. 

Da aber die Umsetzung der erforderlichen IT-Prozesse erst Ende 2020 abgeschlossen sein wird, ist für den Übergangszeitraum ein weiterer (Übergangs-)Rechtsakt notwendig, dessen Entwurf gerade auf europäischer und nationaler Ebene in der Abstimmung ist. Somit müssen sich Unternehmen künftig mit vier Vorschriften, nämlich dem UZK, dem delegierten und dem Durchführungsrechtsakt und dem Übergangsrechtsakt parallel auseinandersetzen. 

Die Anwendung des Unionszollkodex wird erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Praxis haben. Unternehmensinterne Prozesse müssen an das neue Recht angepasst, bestehende Bewilligungen und Bürgschaften umgestellt werden. Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die umfassenden Änderungen des Zollrechts einstellen und sich mit dem neuen Unionskodex befassen. 

Daher laden die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft (AVE, BDI, BGA, DIHK und DSLV)
?zur Informationsveranstaltung mit hochkarätigen Referenten aus dem Bundesfinanzministerium ein:

„DER NEUE UNIONSZOLLKODEX“
Termin: Montag, 14. September 2015, 13:00 - 18:30 Uhr

Ort: IHK-Akademie München, Orleansstraße 10, 81669 München, im Forum.

Themenschwerpunkte sind unter anderem:

  • Unionszollkodex und Durchführungsvorschriften
  • Stand der Umsetzung, Termine
  • Übergangsvorschriften
  • Die wichtigsten Änderungen im Überblick

In Diskussionsrunden stehen Ihnen die Referenten des UZK-Teams aus dem Bundesfinanzministerium für Ihre Fragen zur Verfügung. 

Die Veranstaltung beginnt offiziell um 14 Uhr, vorher reichen wir im Rahmen eines informellen get-together einen Mittagsimbiss. Für die Teilnahme berechnen wir einen Kostenbeitrag von 80 EUR (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). 

<link https: akademie.muenchen.ihk.de bildung external-link-new-window>Hier können Sie sich bis zum 28.08.2015 für die München-Veranstaltung anmelden. 

Kontakt: 

Silvia Schwaiger
IHK Akademie München
Tel.: 089 5116 1373
E-Mail: <link>Schwaiger@muenchen.ihk.de 

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